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Seit
dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(KVG) im Jahr 1996 sind die Kantone verpflichtet, eine Spitalplanung
zu erstellen. Diese Planung muss eine Liste aller öffentlichen
und privaten Krankenanstalten enthalten, die zu Lasten der
OKP tätig sein dürfen (Art. 39 Abs. 1 Bst. e). Parallel
dazu sieht die Walliser Gesetzgebung vor, dass der Kanton
periodisch, mittels Planung, seine Gesundheitspolitik bestimmt
(Art. 3 GKAI).
In den Jahren 2004 und 2006 hat die Walliser Spitalplanung
ihren Akzent auf eine effizientere Verteilung der Disziplinen
auf den verschiedenen Spitalstandorten des Kantons gelegt.
Die Planung 2009 fügt sich in die Kontinuität dieser
Massnahmen ein und macht Vorschläge hinsichtlich des
Inkrafttretens der neuen KVG-Bestimmungen ab 2012 (freie Spitalwahl,
Beteiligung des Kantons an der Finanzierung privater Anstalten,
Einführung eines gesamtschweizerischen Finanzierungssystems
nach APDRG, Kosten- und Qualitätsvergleiche der Leistungen).
Die oben genannten Planungsberichte können auf der Internetsite
der Dienststelle für Gesundheitswesen abgerufen werden
(www.vs.ch/gesundheit,
Rubrik Informationen > Spitäler > Spitalplanung).
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Letzte
Aktualisierung
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5.1.1.1 |
Aufteilung
der medizinischen Disziplinen innerhalb des GNW gemäss
der Spitalplanung 2009 |
30.04.2010
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5.1.1.2 |
Anzahl
Betten gemäss Spitalplanung, nach Behandlungsarten,
Spitalzentren und in der Planung berücksichtigten,
privaten Einrichtungen, 1990-2009 |
30.04.2010
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